Freie Fahrt für die Feuerwehr

Wenn Einsatz- und Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn (Martinshorn) fahren, ist schnelle Hilfe erforderlich, Menschen sind in Not oder es droht Gefahr für die Umwelt. Dann geht es um “Sekunden” ! Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit um unseren Mitbürgern im Ernstfall sofort schnelle Hilfe leisten zu können. Doch leider bremsen uns manche Mitbürger durch falsches Verhalten im Straßenverkehr dabei des Öfteren aus.


So verlieren die Helfer oft unnötig Zeit, weil Unachtsamkeit und Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer die Anfahrt der Rettungskräfte behindern. Falsch parkende Kraftfahrzeuge, Schaulustige, verstellte Rettungswege und Löscheinrichtungen erschweren zusätzlich eine schnelle Hilfe.

 

Hinweise zur Rettungsgasse finden Sie hier: Rettungsgasse.pdf

Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert.
Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

Deshalb parken Sie nie:


Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:


Achten Sie bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet ist.
Verkehrsteilnehmer können haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwiedrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen.

 

Neu ab 2004:
Kraftfahrer, die ihren PKW völlig gedankenlos so abstellen, das im Notfall Rettungskräfte wie Notarzt oder Feuerwehr nicht durch kommen, werden künftig mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei bestraft. Hier hat der Gesetzgeber gehandelt, weil es in der Vergangenheit durch Falschparker vermehrt zu gefährlichen Situationen oder gar zu vermeidbaren Opfern und Schäden gekommen war.

 

Beachten Sie immer: