Pyrotechnik/ Silvesterfeuerwerk

Rund 100 Millionen Euro werden die Bundesbürger zur Jahreswende ausgeben, um das neue Jahr mit stimmungsvollen Feuerwerken zu feiern. So schön der Anblick leuchtender und bunt funkelnder Feuerwerke ist, so groß sind auch die Gefahren, die der unsachgemäße Umgang mit der Pyrotechnik in sich birgt.

Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe, die zu Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden führen können. Die Gefahren gehen nicht nur vom eigenen Verhalten aus, insbesondere im Fall von Bränden liegt oft ein Fremdverschulden vor.

Damit das neue Jahr froh und unfallfrei begrüßt werden kann, hat ihnen die Feuerwehr wichtige Sicherheitstipps zusammengestellt:


Weitere Informationen zu Feuerwerkskörpern:
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.


Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden.