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Pyrotechnik/ Silvesterfeuerwerk

Rund 100 Millionen Euro werden die Bundesbürger zur Jahreswende ausgeben, um das neue Jahr mit stimmungsvollen Feuerwerken zu feiern. So schön der Anblick leuchtender und bunt funkelnder Feuerwerke ist, so groß sind auch die Gefahren, die der unsachgemäße Umgang mit der Pyrotechnik in sich birgt.

Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe, die zu Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden führen können. Die Gefahren gehen nicht nur vom eigenen Verhalten aus, insbesondere im Fall von Bränden liegt oft ein Fremdverschulden vor.

Damit das neue Jahr froh und unfallfrei begrüßt werden kann, hat ihnen die Feuerwehr wichtige Sicherheitstipps zusammengestellt:

  • Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Diese sind am Zulassungszeichen ,,BAM" zu erkennen.

  • Die Gebrauchsanweisung in aller Ruhe und nicht erst kurz vor zwölf lesen.

  • Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände geben. Raketen und Knallkörper dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Auch zu Silvester sollte man den Kindern nicht nachgeben.

  • Erwachsene mit erhöhtem Alkoholkonsum sollten das Feuerwerk als Zuschauer genießen und das Zünden anderen überlassen.

  • Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden und Raketen nur im sicheren Abstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden.

  • Raketen immer senkrecht, am besten aus einer leeren Flasche als Startrampe abfeuern.

  • Auf Bäume und Dachvorsprünge achten. Diese können, genauso wie heftiger Wind, die Feuerwerkskörper in die falsche Richtung lenken.

  • Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren verschließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen können. Auch kleine Glutnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.

  • Feuerlöscher bereithalten, um mögliche Entstehungsbrände zu löschen. Der rechtzeitige Einsatz eines Feuerlöschers kann Leben und Sachwerte retten. 

  • Vor dem Fest mit der Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers vertraut machen. Das bewahrt im Notfall einen kühlen Kopf.

  • Erste-Hilfe-Kasten, z. B. aus dem Auto, bereithalten und im Notfall nicht zögern: Die örtliche Feuerwehr ist bundesweit unter der Notrufnummer 112 zu erreichen. 


Weitere Informationen zu Feuerwerkskörpern:
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.


Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden.